Service und Kompetenz
Das Vorgehen beim Kauf von Waffen und Munition ist im schweizerischen Waffengesetz
geregelt. Dazu sind folgende Abläufe vorgeschrieben:
Kauf erwerbsscheinpflichtiger Waffen:
Die Mehrzahl der Feuerwaffen (Kurzwaffen, Halbautomaten, Pumpflinten), können wir Ihnen
nur gegen Vorlage eines gültigen WaffenErwerbsScheins (WES) verkaufen. Das Vorgehen,
um diesen zu beantragen ist wie folgt:
Als erstes brauchen Sie einen Auszug aus dem zentralen Straffregister (ZSR) – am besten
natürlich ohne Einträge. Anschliessend finden Sie online das Gesuch um Erteilung eines
Waffenerwerbsscheins zum ausdrucken. Dieses senden Sie zusammen mit dem ZSR und
einer Kopie Ihrer ID ans Waffenbüro Ihres Kantons. Einige Tage/Wochen später wird Ihnen
Ihr WES zugestellt. Gegen Vorlage von diesem können Sie bei uns (zum gleichen Zeitpunkt)
bis zu drei entsprechende Waffen erwerben. Zusätzlich wird ausserdem eine Kopie/Scan
Ihrer ID/Pass benötigt.
Kauf von Munition:
Damit wir Ihnen Munition verkaufen können, benötigen wir von ihnen eine Kopie/Scan Ihrer
ID/Pass. Des Weiteren eine Kopie/Scan eines gültigen Auszug aus dem zentralen Straf-
register (ZSR) oder einer Kopie/Scan eines aktuellen/alten (max. 2 Jahre) WaffenErwerbs-
Scheins (WES). Dieser wird bei uns hinterlegt, das Einreichen eines neuen ZSR ist demnach
nicht bei jedem Munitionseinkauf notwendig. Dienstausweise (Polizei, Grenzwache usw.)
sowie Jagdscheine oder Europäische Feuerwaffenpässe werden anstelle des Strafregister-
auszuges ebenfalls akzeptiert.
Kauf von Waffen gegen Vertrag
(einschüssige Flinten, Vorderlader, Repetierer bis Kal. 11 mm):
um Ihnen Waffen gegen Kaufvertrag (kein Waffenerwerbsschein benötigt) veräussern zu
können, benötigen wir von Ihnen ebenfalls eineKopie/Scan Ihrer ID/Pass sowie einen Auszug
aus dem zentralen Strafregister (ZSR).
Für Fragen können Sie uns gerne kontaktieren oder nachstehende Webseite aufrufen.